1994 - also bereits vor 20 Jahren - setzte ich mich in Pionierarbeit erstmalig mit der Thematik "Raumnutzung beim Schwarzstorch" intensiver auseinander. Erste umfangreiche Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern folgten (1995-2008).
Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht abzusehen, dass diese spezielle und zudem sehr anspruchsvolle Form der visuellen Erfassung einen besonders hohen Stellenwert für laufende und zukünftige Planungen für Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland erlangen würde.
Mittlerweile werden einige dieser langjährigen Erfahrungen und Ergebnisse in entsprechenden Arbeitspapieren verschiedener Institutionen berücksichtigt.
Sie münden teils in die Empfehlungen der LAG-VSW aus dem Jahr 2007 (Abstandsregelungen für WEA zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten - aktuell in Überarbeitung) oder in wenige neu erstellte Windkrafterlasse auf Landesebene.
Des Weiteren fanden sie bei der aktuellen Untersuchungsmethodik für spezielle artenschutzrechliche Prüfungen (saP) in einzelnen Bundesländern zumindest nuancenhaft Gehör.
Und genau hier liegt meine große Sorge, dass die Abarbeitung solcher folgenreichen Prüfungen für geplante WEA-Standorte fachlich und sachlich nicht explizit für die Großvogelart Schwarzstorch erfolgte.
Neben einer weitreichend falschen Erfassungsmethodik kommen bundesweit leider zunehmend unerfahrene Gutachter zum Einsatz.
Vorhergehende Erfahrungszeiträume von ≥ 3 Jahren sind für einen ausgewählten Gutachter bei geplanten Schwarzstorchuntersuchungen nach meinen bisherigen Erfahrungen als fachliche Hürde anzusehen!
Dies untermauern die Sichtungen/ Prüfungen mir vorliegender Gutachten unmissverständlich!
Ein inzwischen typisches Beispiel (also kein Einzelfall):
Für einen geplanten Windpark (WP) in der Fränkischen Schweiz (Bayern) sah man keine Bedenken, da u.a. auch keine Schwarzstörche vom Gutachter im Untersuchungszeitraum beobachtet wurden (fehlende Hinweise auf ein besetztes Brutrevier, keine Nahrungsflüge usw.).
Hintergrund dieses Negativbefundes: der Gutachter hatte leider eine fachlich unzureichende Methodik angewandt. Es fehlten u. a. die erforderliche Ansitzmethodik nebst Intervallbetrachtung und in der Tat die zwingend notwendigen Erfahrungen.
Daraufhin kontrollierte ich das Gebiet im Juni 2013 stichprobenartig an zwei Beobachtungstagen - mit dem interessanten Ergebnis von sieben Schwarzstorchsichtungen (allesamt Altstörche) inkl. einem Revierpaar mit Bindung im Prüfbereich!
Folgende Kernprobleme kapseln sich also deutlich ab:
- Wiederholt wird eine falsche Erfassungsmethodik für die saP angewandt. Besonders im Bundesland Bayern werden Erfassungsfehler bei den Methodikvorgaben sichtbar. Hier werden nur 3 Beobachtungsstunden je Ansitztag gefordert (siehe Anlage 6 des Windkrafterlasses vom 20.12.2011). Wer sich mit der Brutphänologie und dem Verhalten des Schwarzstorchs etwas näher beschäftigt hat, weiß - Fütterungsintervalle von 2-4 Stunden stellen keine Seltenheit dar. Solche engen Zeitvorgaben können also zu keinem Ergebnis führen. Es lassen sich also nur Bruchteile einer Raumnutzung im Sinne des § 44 ff BNatSchG erfassen. Signifikant belastbare Ergebnisse für den § 44 ff BNatSchG sind überhaupt nicht abzuleiten. Besonders fatal, da Bayern die Hauptverantwortung für den Schwarzstorch in Deutschland besitzt (Beherbergung der größten Brutpopulation).
- Die Unteren Naturschutzbehörden müssen ab sofort die saP viel kritischer sichten. Es ist vor Beginn der Untersuchungen hinreichend zu prüfen, ob der Gutachter die entsprechenden Referenzen/ Qualifikationen für ein solch anspruchsvolles Fachgutachten vorzeigen kann und ob dessen vorliegende Methodik den artenschutzfachlichen Ansprüchen in der Tat gerecht wird. Bei Unklarheiten sollten zusätzlich stets ausgewiesene Artspezialisten konsultiert werden.
- Angesichts der wiederkehrenden Probleme bei der Erfassungsmethodik sind einheitliche Kontrollintervalle (Standards) in Deutschland für den Schwarzstorch zu fordern:
Der Schwarzstorch zählt zu den Großvogelarten in Deutschland mit dem größten Raumbedarf während der Brutsaison von März bis August - eine spezielle Herausforderung für visuelle Untersuchungen zu seiner Raumnutzung in diesem Zeitraum!
Seine Erfassung gestaltet sich wiederholt äußerst kompliziert. Es bedarf eines umfassenden Wissensschatzes über sein Verhalten, seine Brutbiologie sowie seine speziellen Lebensraumansprüche.
Aufgrund eines facettenreichen Verhaltensmusters fordert der Schwarzstorch den Gutachter auf eine ganz besondere Art heraus. Nur mittels langjähriger Erfahrungen versteht man die mitunter komplizierten Zusammenhänge, kann u. a. das brutreife Alter der Störche sicher ansprechen, Revierflüge korrekt einordnen, Fremdstörche zuordnen und begreift seine fintenreichen Flugstrategien über die gesamte Brutperiode. Abgesehen von der fehlenden Ausdauer einiger Kartierer wirklich 8-10 Stunden am Stück zu beobachten!
Folgerichtig grenzt sich die Auswahl potentiell qualifizierter und engagierter Feldgutachter für den Schwarzstorch in Deutschland bereits im Vorfeld spürbar ein - sie sind leider sehr rar!
Daher zielführend und wünschenswert sind demgemäß für sauber erstellte Schwarzstorchanalysen zum Artenschutz nach §§ 44 ff BNatSchG bei WEA-Planungen in Deutschland:
Daher zielführend und wünschenswert sind demgemäß für sauber erstellte Schwarzstorchanalysen zum Artenschutz nach §§ 44 ff BNatSchG bei WEA-Planungen in Deutschland:
- die fachlich richtige Vorauswahl potentieller Gutachter (fachliche Eignung/ Qualifizierung, umfangreiche Erfahrungen mit der Art im Gelände!)
- einheitliche Methodenstandards zur Raumnutzung des Schwarzstorchs für sämtliche Bundesländer (siehe deutliche Diskrepanzen mit Bayern)
- professionelle Ausrüstung
Die individuelle Unterscheidung von Altstörchen ist in der Regel bereits im Flugbild abzuleiten.
Dies kann man jedoch nur mit einem guten Spektiv (Pflicht!) und einer guten Fotoausrüstung (Kür) festhalten. Abgenutzte Handschwingen (siehe Flugbild oben), Mauserlücken in HS oder AS sowie Details im Bauch- und Brustgefieder können besonders wichtige Hinweise liefern. In der Abbildung wird ein brutreifes Männchen (≥ 3. KJ) gezeigt. Die Ansprache des Alters ist ein weiterer qualitativer Meilenstein, die der Kartierer bei seinen Felduntersuchungen beherrschen sollte! Die Bestimmung des Geschlechts ist wiederum nur unter optimalen Bedingungen und mit sehr viel Erfahrung möglich.
Charakteristischer Synchronflug eines flaggenden Revierpaars - Männchen (links) geben regelmäßig die Richtung an. |
Wichtig sind stets individuelle Unterscheidungsmerkmale - sie müssen aber akkurat notiert werden! |